Allgemeine Geschäftsbedingungen DESLA Touristik GmbH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des zwischen den Kunden und DESLA Touristik GmbH (künftig DESLA genannt) zu Stande kommenden Vertrages.
1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung
1.1.
Die Reiseanmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Reisebestätigung in Textform durch DESLA zustande. Die Reiseausschreibung (im Folgenden „Ausschreibung“) durch DESLA ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum).
1.2.
Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich und fern-mündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführte Mitreisende, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3.
Reiseanmeldungen, die 28 Tage oder weniger Tage vor dem geplanten Reiseantritt erfolgen, müssen persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Anmeldungen werden in diesem Fall nicht angenommen.
2. Bezahlung
2.1.
Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen.
2.2.
Nach Erhalt der Reisebestätigung überweisen Sie DESLA innerhalb von 14 Tagen die ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10 % (auf volle € aufgerundet) vom Gesamtpreis der Rechnung, mindestens aber 25 €. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.
2.3.
Bei kurzfristigen Buchungen, die 28 oder weniger Tage vor dem geplanten Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sowie Versicherungsprämien sind ebenfalls sofort fällig.
2.4.
Ohne Bezahlung des gesamten Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Der Vertrag kann in diesem Fall nach Mahnung und Fristsetzung von DESLA gelöst werden. DESLA verlangt Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen.
3. Vertragliche Leistungen
3.1.
Die von DESLA geschuldeten einzelnen vertraglichen Leis-tungen ergeben sich aus der Reisebestätigung (vgl. Ziffer 1.1.), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende und für den Zeitraum gültige Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit DESLA, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
3.2.
Der Zeitpunkt der Fertigstellung einer Ausschreibung kann der jeweiligen Ausschreibung selbst entnommen werden. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, auch Fehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch DESLA sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag zwi-schen DESLA und dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist.
4. Leistungs-, Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1.
DESLA ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis einseitig um bis zu 8 % zu erhöhen, soweit sich unvorhersehbar für DESLA die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsabschluss erfolgten
- Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder Energieträger
- Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben
- Änderung der geltenden Wechselkurse
4.2.
Die Preiserhöhung ergibt sich aus der Addition der Erhöhungsbeträge der in Ziffer 4.1. genannten Kostenbestandteile. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl.
4.3.
DESLA muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4.4.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, kann DESLA dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. DESLA kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten. DESLA kann dem Kunden das Angebot zur Preiserhöhung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreiten. Nach dem Ablauf der von DESLA bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 651g BGB.
4.5.
Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für DESLA führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von DESLA zu erstatten. DESLA darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. DESLA hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1.
Werden vom Kunden einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die DESLA nicht zu verantworten hat, bzw. durch vorzeitige Rückreise nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. DESLA ist jedoch bemüht, bei den Leistungsträgern eine Erstattung der ersparten Leistungen zu erhalten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt bzw. wenn einer Erstattung gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
5.2.
Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür, dass er die gebuchte Reise gesundheitlich durchführen und eventuelle körperliche Belastungen verkraften kann. Etwaige diesbezügliche Leistungsausfälle gehen zu seinen Lasten.
6. Rücktritt, Umbuchung durch Kunden
6.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist das Datum des Einganges der Rücktrittserklärung bei DESLA. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2.
Bei Reiserücktritt durch den Kunden hat DESLA Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Die Rücktrittspauschalen ergeben sich wie folgt:
Die Rücktrittspauschalen ergeben sich wie folgt:
bis 36 Tage vor Reisebeginn (mind. 25 €)
10 %
ab 35 bis 22 Tage vor Reisebeginn
25 %
ab 21 bis 14 Tage vor Reisebeginn
40 %
ab 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn
60 %
ab 6 Tage vor Reisebeginn
80 %
am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise
90 %
des Reisepreises.
Eine nicht bis zum Reiseantrittstermin stornierte Reise, kann danach nicht mehr storniert werden.
6.3.
Umbuchungen auf Verlangen des Kunden können bis 43 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden (Termin, Unterkunft, Leistungsart). Für die dabei entstehenden Aufwendungen berechnet DESLA eine Umbuchungsgebühr von 25 € pro Person. Namensänderungen werden gegen eine Gebühr von 10 € pro Person vorgenommen. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
6.4.
Dem Kunden bleibt es unbenommen DESLA nachzuweisen, dass DESLA keine oder wesentlich geringere Aufwendungen/Schäden entstanden sind.
7. Reiseversicherungen
7.1.
Reiseversicherungen (Stornokosten-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung, usw.) sind im Reisepreis nicht enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Der Abschluss einer Reiseversicherung wird daher empfohlen.
7.2.
Bei nachträglichem Abschluss einer Versicherung nach Ausstellung der Buchungsbestätigung, berechnet DESLA eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Buchung.
8. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl und Kündigung wegen besonderer Umstände
8.1.
Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann DESLA bis spätestens am 30. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von DESLA ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern DESLA in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen.
8.2.
DESLA kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, sofern DESLA aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall wird DESLA den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund erklären.
9. Kündigung bei Störungen durch den Kunden
9.1.
DESLA kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. DESLA steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
10. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
10.1.
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DESLA kann diese verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2.
Sollte der Kunde Grund zu Beanstandungen haben, ist die Hotel-/Kurleitung vor Ort unverzüglich zu informieren und es ist von ihr in angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist DESLA sofort noch von vor Ort zu informieren. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm keine Ansprüche zu.
DESLA hat keine Reiseleitung vor Ort.
DESLA hat keine Reiseleitung vor Ort.
10.3.
Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von DESLA verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt.
11. Haftung
11.1.
Die vertragliche Haftung von DESLA für Schäden, die nicht Körperschäden und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2.
Die Haftung von DESLA auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis 4.100 € haftet DESLA insoweit unbeschränkt.
11.3.
DESLA haftet jedoch nicht:
– für Angaben in den Hausprospekten, auf deren Richtigkeit DESLA keinen Einfluss hat
– für die medizinische und physiotherapeutische Leistungen, DESLA ist dafür lediglich Vermittler
– für Leistungsstörungen aus vermittelten Fremdleistungen (z.B. Flüge, Ausflüge, Kulturveranstaltungen).
– für Angaben in den Hausprospekten, auf deren Richtigkeit DESLA keinen Einfluss hat
– für die medizinische und physiotherapeutische Leistungen, DESLA ist dafür lediglich Vermittler
– für Leistungsstörungen aus vermittelten Fremdleistungen (z.B. Flüge, Ausflüge, Kulturveranstaltungen).
11.4.
Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß § 651 h Abs. 2 BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber DESLA ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen in den Ziffern 11.1. bis 11.3. unberührt.
12. Mängelanzeige und Verjährung
12.1.
Der Kunde hat DESLA einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Soweit DESLA infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
12.2.
Die in § 651i Absatz 3 BGB aufgelisteten Ansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
13.1.
DESLA wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, wenn die Reise angeboten wird, über Best-immungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaats-angehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. DESLA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung.
13.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn DESLA schuldhaft nicht bzw. unzureichend/falsch informiert hat.
14. Bustransfer, Gepäckbeförderung
14.1.
DESLA vermittelt auf Anfrage Bustransfer (Sammeltransfer mit maximal 8 Personen) oder mit PKW.
14.2.
Alle Fahrten erfolgen in Nichtraucher-Bussen. Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Fahrzeug kann von Seiten des Kunden nicht geltend gemacht werden.
14.3.
Beförderung von Haustieren ist nicht möglich.
14.4.
. Pro Person wird ein Gepäckstück (ca. 20 kg) plus Handge-päck (ca. 5 kg) befördert. Weitere Gepäckstücke auf Anfrage. Die Beaufsichtigung der Gepäckstücke während des Transfers obliegt dem Kunden, auch bei Be- und Entladung.
14.5.
Nachträgliche Buchung eines Bustransfers ist, bei Vorhandensein entsprechender Kapazität, gegen eine Bearbeitungsge-bühr von 5 € pro Person möglich.
15. Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung
16. Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Gerichtsstand für Vollkaufleute oder Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohn-sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von DESLA.
17. Sonstige Bestimmungen
17.1.
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
17.2.
Zwischenverkauf und Druckfehler vorbehalten.
DESLA Touristik GmbH, Alexanderstr.7, 10178 Berlin
Tel.: 030 / 24 72 75 11
E-Mail: info@desla.eu
Fax: 030 / 24 72 75 13
Internet: www.desla-kuren.de
HRB 78038, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Geschäftsführer: Siegfried Udo Kohl
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DESLA Touristik GmbH, Alexanderstr.7, 10178 Berlin
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Geschäftsführer: Siegfried Udo Kohl
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