Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und DESLA Touristik GmbH (künftig DESLA genannt) bei der Vermittlung von Kurreisen.
1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung
1.1.
Die Reiseanmeldung des Kunden stellt rechtlich das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar. Dieser kommt erst mit Zugang einer inhaltlich deckungsgleichen Buchungsbestätigung in Textform durch DESLA zustande. Die Reiseausschreibung (im Folgenden "Ausschreibung") durch DESLA ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum).
1.2.
Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich und fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführte Mitreisende, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3.
Reiseanmeldungen, die 28 Tage oder weniger Tage vor dem geplanten Reiseantritt erfolgen, müssen persönlich oder schriftlich vorgenommen werden. Telefonische Anmeldungen werden in diesem Fall nicht angenommen.
2. Bezahlung
2.1.
Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert, § 651 k BGB. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten. Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. Ihr Reisepreis wird über die Insolvenzversicherung von tourVERS GmbH abgesichert.
2.2.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung überweisen Sie DESLA innerhalb von 14 Tagen die ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 10 % (auf volle € aufgerundet) vom Gesamtpreis der Rechnung, mindestens aber 25 €. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt ohne Aufforderung fällig.
2.3.
Bei kurzfristigen Buchungen, die 28 oder weniger Tage vor dem geplanten Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sowie Versicherungsprämien sind ebenfalls sofort fällig.
2.4.
Ohne Bezahlung des gesamten Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. Der Vertrag kann in diesem Fall nach Mahnung und Fristsetzung von DESLA gelöst werden. DESLA verlangt Ersatzanspruch in Höhe der entsprechenden pauschalierten Rücktrittsgebühren.
3. Vertragliche Leistungen
3.1.
Die von DESLA geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung (vgl. Ziffer 1.1.), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende und für den Zeitraum gültige Ausschreibung. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit DESLA, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
3.2.
Der Zeitpunkt der Fertigstellung einer Ausschreibung kann der jeweiligen Ausschreibung selbst entnommen werden. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, auch Fehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch DESLA sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag zwischen DESLA und dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist.
4. Leistungs-, Preisänderungen nach Vertragsschluss
4.1.
DESLA ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit unvorhersehbar für DESLA und nach Vertragsschluss folgende Preisbestandteile hinzukommen bzw. sich erhöhen (Wechselkurse, Kraftstoffpreise, Steuern), zum Zeitpunkt unserer Preiskalkulation siehe Ziffer 3.2.
4.2.
Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen die Reisegruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Zur Ermittlung des Umlagebetrages wird - je nachdem, was für die Kunden günstiger ist - entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Auf Anforderung ist DESLA verpflichtet, dem Kunden entsprechende Nachweise zu übermitteln.
4.3.
DESLA muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 21. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4.4.
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber DESLA oder dem vom Kunden eventuell beauftragten Reisebüro erklärt werden.
5. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1.
Werden vom Kunden einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die DESLA nicht zu verantworten hat, bzw. durch vorzeitige Rückreise nicht in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. DESLA ist jedoch bemüht, bei den Leistungsträgern eine Erstattung der ersparten Leistungen zu erhalten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt bzw. wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5.2.
Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür, dass er die gebuchte Reise gesundheitlich durchführen und eventuelle körperliche Belastungen verkraften kann. Etwaige diesbezügliche Leistungsausfälle gehen zu seinen Lasten.
6. Rücktritt, Umbuchung durch Kunden
6.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist das Datum des Einganges der Rücktrittserklärung bei DESLA. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Storno) ist DESLA berechtigt, angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt.
6.2.
Zur pauschalierten Rücktrittsgebühren gilt folgendes:
bis 36 Tage vor Reisebeginn (mind. 25 €) 10 %
ab 35 bis 22 Tage vor Reisebeginn 25 %
ab 21 bis 14 Tage vor Reisebeginn 40 %
ab 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn 60 %
ab 6 Tage vor Reisebeginn 80 %
am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise 90 %
des Reisepreises.
Die Pauschale berechnet sich nach dem Endreisepreis des betroffenen Kunden. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
6.3.
Umbuchungen auf Verlangen des Kunden können bis 43 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden (Termin, Unterkunft, Leistungsart). Für die dabei entstehenden Aufwendungen berechnet DESLA eine Umbuchungsgebühr von 25 € pro Person. Namensänderungen werden gegen eine Gebühr von 10 € pro Person vorgenommen. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
7. Reiseversicherungen
7.1.
Reiseversicherungen sind im Reisepreis nicht enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktritt- und Auslandskrankenversicherung wird empfohlen.
7.2.
Bei nachträglichem Abschluss einer Versicherung nach Ausstellung der Buchungsbestätigung, berechnet DESLA eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Buchung.
8.Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl und Kündigung wegen besonderer Umstände
8.1.
Wird eine in der Ausschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so kann DESLA bis spätestens am 32. Tag vor Reisebeginn, vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer anderen von DESLA ausgeschriebenen Reise verlangen, sofern DESLA in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis bereitzustellen. Sofern der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8.2.
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch DESLA den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften, vgl. §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
9. Kündigung bei Störungen durch den Kunden
9.1.
DESLA kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. DESLA steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben im Übrigen unberührt.
10. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
10.1.
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. DESLA kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2.
Sollte der Kunde Grund zu Beanstandungen haben, ist die Hotel-/Kurleitung vor Ort unverzüglich zu informieren und es ist von ihr in angemessener Frist Abhilfe zu verlangen. Wird keine Abhilfe geschaffen, ist DESLA sofort noch von vor Ort zu informieren, kostenfrei für Kunden. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, stehen ihm keine Ansprüche zu. DESLA hat keine Reiseleitung vor Ort.
10.3.
Ist infolge eines Mangels dem Kunden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder ist sie durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von DESLA verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
11. Haftung
11.1.
Die vertragliche Haftung von DESLA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit:
a) ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b) DESLA für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2.
Die Haftung von DESLA auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis 4.100 € haftet DESLA insoweit unbeschränkt.
11.3.
DESLA haftet jedoch nicht:
- für Angaben in den Hausprospekten, auf deren Richtigkeit DESLA keinen Einfluss hat.
- für die medizinische und physiotherapeutische Leistungen. DESLA ist dafür lediglich Vermittler.
- für Leistungsstörungen aus vermittelten Fremdleistungen (z.B. Flüge, Ausflüge, Kulturveranstaltungen).
11.4.
Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß § 651 h Abs. 2 BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben. Soweit sich aus rechtlichen Regelungen zwingend weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber DESLA ergeben, bleiben diese von den Haftungsbeschränkungen in den Ziffern 11.1. bis 11.3. unberührt.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
12.1.
Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651c bis 651f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise DESLA gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
12.2.
Die in Ziffer 12.1. Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
13.1.
DESLA wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, wenn die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. DESLA haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung notwendiger Visa durch die diplomatische Vertretung.
13.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderlicher Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn DESLA schuldhaft nicht bzw. unzureichend/falsch informiert hat.
14. Bustransfer, Gepäckbeförderung
14.1.
DESLA vermittelt auf Anfrage Bustransfer (Sammeltransfer mit maximal 8 Personen).
14.2.
Alle Fahrten erfolgen in Nichtraucher-Bussen. Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Fahrzeug kann von Seiten des Kunden nicht geltend gemacht werden.
14.3.
Beförderung von Haustieren ist nicht möglich.
14.4.
Pro Person wird ein Gepäckstück (ca. 20 kg) plus Handgepäck (ca. 5 kg) befördert. Weitere Gepäckstücke auf Anfrage. Die Beaufsichtigung der Gepäckstücke während des Transfers obliegt dem Kunden, auch bei Be- und Entladung.
14.5.
Nachträgliche Buchung eines Bustransfers ist, bei Vorhandensein entsprechender Kapazität, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € pro Person möglich.
15. Gerichtsstand
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für Klagen aus dem Reisevertrag ist der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Gerichtsstand für Vollkaufleute oder Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz von DESLA.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1.
Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
16.2.
Zwischenverkauf und Druckfehler vorbehalten.
DESLA Touristik GmbH, Alexanderstr.7, 10178 Berlin